Vergütung
Eine Rolfing-Behandlung dauert bei mir eine Stunde.
Der Preis ist 141,00 €.
Eine Rolfing-Behandlung für Kinder oder Jugendliche gestaltet sich zeitlich oft kürzer, hier rechne ich nach Zeitaufwand ab.
Die Leistungen von Heilpraktikern sind grundsätzlich Privatleistungen.
Eine Überweisung oder ein Rezept eines Arztes ist hierzu nicht erforderlich.
Grundsätzlich ist jeder Heilpraktiker als Angehöriger der freien Berufe in seiner Honorarerstellung frei. Dennoch benutze ich als Grundlage meiner Abrechnung das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), soweit die erbrachten Leistungen dort enthalten, oder den dort aufgeführten Leistungsmerkmalen ähnlich sind. Die Therapiekosten sind somit grundsätzlich von privaten Krankenkassen erstattungsfähig, sofern Sie mit der Krankenkasse einen entsprechenden Tarif (Erstattung der Kosten für Heilpraktiker) vereinbart haben. Die Höhe der Erstattung durch die jeweiligen Versicherungen ist sehr verschieden und kann sich von dem von mir in Rechnung gestellten Honorar unterscheiden.
Die GebüH stellt keine rechtlich, verbindliche Abrechnungs- bzw. Erstattungstabelle dar. Die GebüH ist ein Abrechnungsrahmen. Die einzelnen Beträge wurden 1985 ermittelt und dann lediglich auf € umgerechnet. Die dort aufgelisteten Gebührensätze wurden in dieser langen Zeit in keinster Weise auch nur irgendwelchen Preissteigerungen und der Inflation angepasst.
Eventuelle Kürzungen oder Ablehnungen einzelner GebüH-Punkte von Kostenträgern sind auf deren tariflichen Bedingungen und deren Auslegung des GebüH´s so wie Ihr bestehendes Vertragsverhältnisses zurückzuführen und haben keinen Einfluss auf die Honorarabrechnung.
Die Honorare sind gemäß der Rechnung zahlbar, unabhängig davon, was Ihre Kasse oder Beihilfestelle Ihnen vergütet.
Gerade die Erstattungs-Sätze der Beihilfe liegen teilweise unter den Mindestsätzen der GebüH.
Die Leistungen eines Heilpraktikers werden in der Regel von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Ich weis, die Audi-BKK verspricht ihren Kunden einen Zuschuss zu Osteopathie-Behandlungen. Meine osteopathischen Leistungen werden durch die Audi-BKK nicht erstattet, da ich in keinem von der Audi-BKK gewünschten Verband Mitglied bin. Meine umfangreichen Ausbildungen, so wie meine über 25 Jahre Berufserfahrung werden von der Audi-BKK nicht anerkannt. Wenn Sie die Zeit und den Aufwand nicht scheuen, dann können Sie gerne versuchen Ihren Sachbearbeiter dort umzustimmen.
Ich verfasse keine Kostenvoranschläge, für Heilbehandlungen, da ich zum Einen kein Heilversprechen geben kann und darf und daher die Häufigkeit der Behandlungsstunden kaum abzuschätzen ist. Zum andern weiß ich, dass Erstattungs-Organisationen, welche nach der GebüH erstatten, auch gemäß der GebüH erstatten. Meine Zeit ist zu kostbar, als dass ich sie zum Verfassen umfangreicher Schriftstücke verwende, welche dann weder Sinn noch Wirkung zeigen. Ich empfehle einfach 2 bis 3 Behandlungssitzungen bei mir zu nehmen und zu schauen, was von der Rechnung erstattet wird. Dann können Sie entscheiden, ob Ihnen meine Behandlung den "nicht-erstatteten Betrag" wert ist.
Heilpraktiker-Leistungen können als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer ggfs. geltend gemacht werden.